Gerichtsverhandlungen in Deutschland auf Englisch

Ab sofort können in Nordrhein-Westfalen können mündliche Verhandlungen in den Kammern und Senaten auf Englisch geführt werden. Auf Deutsch eingereicht werden müssen allerdings bisher noch Schriftsätze und Urteile. Die Frankfurter Allgemeine berichtete kürzlich über diese Option die einen Vorgeschmack auf eine bundesweite Neuregelung bietet. Dies ist vor allem für ausländische Kläger und Beklagte angenehm und außerdem handelt es sich bei Streitigkeiten oft um Verträge, die auf Englisch ausgehandelt wurden. Aber reichen die Englischkenntnisse der Beteiligten aus?  Brigitte Kamphausen, stellvertretende Vorsitzende des Richterbunds, sieht dies positiv: Immer mehr Richter haben bei einer ausländischen Anwaltskanzlei gearbeitet oder einen angelsächsischen Zusatzabschluss.

 

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